Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund: auch eine lang zurückliegende Beschäftigung schadet
Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren sind zulässig, es sei denn, mit demselben Arbeitgeber hat bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden.