Neue Regeln für Inhalte von Arbeitsvertrag ab 01.08.2022 (insb. im Nachweisgesetz) – auch für bereits bestehende Arbeitsverträge
Ab dem 01.08.2022 gelten neue Regeln für Inhalte von einem Arbeitsvertrag, insb. im Nachweisgesetz. Dies gilt auch für bestehende Verträge.