Corona-Virus und die rechtlichen Folgen im Arbeitsrecht
Coronoa-Virus und Arbeitsrecht: Vom Lohnausfall bzw. Verdienstausfall bis zu geschlossenen Kitas, Kurzarbeit, Abbau von Überstunden und Urlaub, Home Office, Dienstreisen und Lieferverzug.
Coronoa-Virus und Arbeitsrecht: Vom Lohnausfall bzw. Verdienstausfall bis zu geschlossenen Kitas, Kurzarbeit, Abbau von Überstunden und Urlaub, Home Office, Dienstreisen und Lieferverzug.
Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren sind zulässig, es sei denn, mit demselben Arbeitgeber hat bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden.
Auch wenn es schwerfällt: Sie sollten erst einmal Ruhe bewahren und sich möglichst schnell von einem Anwalt beraten lassen, damit Sie wissen, ob die Kündigung berechtigt ist, welche Möglichkeiten Sie nun haben und welche Fristen zu beachten sind.
Abmahnungen kennt man hauptsächlich von Filesharing oder unlauterem Wettbewerb. Aber auch Vermieter von Wohnungen können schneller als gedacht eine Abmahnung mit hohen Schadensersatzforderungen erhalten.
Bei vielen Projekten, vor allem in der Baubranche, erfolgt zum Schluss eine Abnahme. Das Ergebnis der Prüfung wird dann im Abnahmeprotokoll festgehalten. Dieses sollte zeitnah geprüft werden.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie zunächst in einem ersten Beratungsgespräch mit einem Anwalt klären, was passiert ist und ob die Abmahnung zu Recht erfolgt ist.
Sie sind Geschäftsführer einer GmbH oder wollen es werden? Dann sollten Sie den folgenden Artikel lesen, um bestens vorbereitet zu sein und insbesondere bei Ihrem Anstellungsvertrag und Ihrer Bestellung zum Geschäftsführer nichts Wichtiges zu übersehen.
Beim Vertragsrecht geht es um die Gestaltung und Durchführung von Verträgen, um die Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten aus den Verträgen und um die Erfüllung von im Vertrag eingegangenen Verpflichtungen sowie um die Beendigung von Verträgen.
Beim Filesharing wird über eine Software (z.B. Bittorent) illegal ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. ein Song, ein ganzes Musik-Album, ein Film oder ein Spiel) heruntergeladen und gleichzeitig in das Filesharing-Netzwerk hochgeladen.
Wenige Monate nach einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verfällt.