Unsere Anwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart bietet einen umfassenden Service für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte.

Schauen Sie sich gerne auch unsere Rechtstipps zum Arbeitsrecht an, zum Beispiel

Unser Service für Arbeitgeber im Arbeitsrecht

Beratung für Arbeitgeber

  • Überprüfung, Überarbeitung u. Erstellung von Arbeitsvertrag, Dienstwagenvereinbarung oder Fortbildungsvereinbarung
  • Beratung in Bezug auf Betriebsvereinbarungen (Vorgaben BetrVG, Formulierung, Verhandeln)
  • Unterstützung, wenn Arbeitnehmer Ansprüche geltend machen (z.B. Teilzeit, Elternzeit, Weihnachtsgeld)
  • Beantwortung von Fragen zu Urlaub, Versetzung, Arbeitszeit, Krankschreibung, Abmahnung, Kündigung, Freistellung, Abfindung, Zeugnis, Ausschlussfrist
  • Beratung zum Thema Datenschutz (z.B. Fotos u. Kontaktdaten Mitarbeiter auf Homepage)

Wie überprüfen alle von Ihnen verwendeten Muster (z.B. Arbeitsvertrag, Dienstwagen, Fortbildung), überarbeiten sie bei Bedarf oder erstellen neue.

Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber bei allen Fragen rund um die Beschäftigung interner und externer Mitarbeiter (Werkverträge, Leiharbeit, Subunternehmen).

Auch bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat stehen wir Ihnen zur Seite – ob es um Mitbestimmungsrechte, Freistellung oder Kosten geht. 

Auf Wunsch führen wir auch Schulungen zu von Ihnen gewünschten Themen im Arbeitsrecht durch, auch vor Ort bei Ihnen im Betrieb.

Streitigkeiten mit Arbeitnehmern

Unsere Anwaltskanzlei vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, etwa bei der Klage eines Arbeitnehmers

  • gegen eine Versetzung
  • gegen eine Abmahnung oder Kündigung
  • auf Berichtigung eines Zeugnisses
  • auf Auszahlung von Überstunden, Urlaub, Weihnachtsgeld

Streitigkeiten mit Betriebsrat

Wir unterstützen Arbeitgeber sowohl bei Verhandlungen über eine Einigung, Betriebsvereinbarung oder Arbeitszeiten bzw. Überstunden als auch bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht (Beschlussverfahren), etwa

  • bei der Klage wegen Freistellung eines Mitglieds des Betriebsrats
  • bei einer Klage wegen Verletzung von Mitbestimmungsrechten 
  • bei Streitigkeiten um die Übernahme von Kosten

Unser Service für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt und berät Arbeitnehmer im gesamten Arbeitsrecht. 

Ob Sie Arbeitnehmer, Leitender Angestellter, Prokurist, Geschäftsführer, Auszubildender (Azubi), Freier Mitarbeiter oder Leiharbeiter sind, wir klären Sie über Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bzw. Anstellungsvertrag auf und unterstützen Sie bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber – bei Verhandlungen über eine Einigung oder vor Gericht.

Wir beraten Sie insbesondere bei Fragen zu

  • Arbeitsvertrag: mündlich/schriftlich, befristet/unbefristet, Minijob, Aushilfe, auf Stundenbasis, auf Abruf
  • (Änderung von) Arbeitszeit/Teilzeit und Arbeitsort/Versetzung
  • Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit, Weihnachtsgeld
  • Krankschreibung / Kündigung wegen Krankheit / Kündigung während Krankheit
  • Abmahnung und Kündigung (Frist, Grund, Freistellung, Abfindung)
  • Zeugnis
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Unser Service für Betriebsräte im Arbeitsrecht

Unser Angebot umfasst die Beratung und Vertretung von Betriebsräten in folgenden Bereichen:

  • Unterstützung bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber um Mitbestimmungsrechte bzw. sonstige Rechte 
  • Durchführung von Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Durchsetzung von Ansprüchen (Freistellung, Kostenübernahme)
  • Durchführung von Schulungen zum BetrVG und zu sonstigen Themen aus dem Arbeitsrecht

Kontakt 

Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns und überzeugen sich von unserem Service.

Fax: 0711 / 7 22 34 39 – 1

Unsere Öffnungszeiten 

Montag bis Donnerstag
8.00 – 18.00 Uhr
Freitag
8.00 – 16.00 Uhr

oder nach Vereinbarung