Verfall von Urlaub bzw. Urlaubsansprüchen am Jahresende – nach neuem Urteil des BAG nur noch unter bestimmten Voraussetzungen
Wenige Monate nach einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verfällt.