Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung (z.B. wegen Filesharings) beachten sollten

Abmahnung und Geldscheine

Auch wenn es schwerfällt: Sie sollten bei einer Abmahnung trotz der Ihnen gesetzten kurzen Frist erst einmal Ruhe bewahren, auf keinen Fall die Abmahnkanzlei selbst anrufen, vorschnell etwas einräumen, den geforderten Betrag bezahlen oder die verlangte Unterlassungserklärung abgeben, sondern sich möglichst bald von einem Anwalt beraten lassen.

Lesen Sie sich gerne auch unseren ausführlichen Artikel zum Thema Abmahnung und Filesharing hier durch. Weitere Rechtstipps zum Thema Urheberrecht finden Sie hier.

Verhalten nach Erhalt der Abmahnung

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie zunächst in einem ersten Beratungsgespräch mit einem Anwalt klären, was passiert ist und ob die Abmahnung zu Recht erfolgt ist. Haben Sie, Freunde, Familienmitglieder oder andere Besucher tatsächlich etwas Verbotenes gemacht (z.B. illegal Filme über Filesharing heruntergeladen)? Anschließend sollte das weitere Vorgehen festgelegt werden.

Vorgehen bei einer berechtigten Abmahnung

Selbst wenn Sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen haben, kann in der Regel zumindest der geforderte Schadensersatzbetrag nach unten verhandelt werden. Man muss hier nur die richtigen Argumente vorbringen.

Vorgehen bei Rechtsverletzungen durch Dritte

Falls Sie den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen haben, aber andere Personen, als sie Ihren Internetanschluss benutzt haben, kommt es darauf an, ob Sie eine Belehrungspflicht hatten und dieser nicht nachgekommen sind. Dies kommt insbesondere bei minderjährigen Kindern, aber auch bei Besuchern in Betracht.

Haben Sie nichts falsch gemacht, kann die Abmahnung zurückgewiesen werden.

Darlegungslast

Je nach Sachverhalt müssen Sie zudem mitteilen, wer Ihren Internetanschluss am entsprechenden Tag genutzt hat und die Urheberrechtsverletzung begangen haben kann.

Unterlassungserklärung

Außerdem prüft der Anwalt die mitgeschickte Unterlassungserklärung und modifiziert diese bei Bedarf, damit Sie sich nicht zu mehr verpflichten als unbedingt nötig.

Sie haben Fragen rund um Filesharing?

In jedem Fall sollten Sie schnell handeln, da die Fristen immer recht kurz sind und ansonsten eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz droht, die viel Zeit (Besprechungen, Gerichtstermine) in Anspruch nimmt und weitere Kosten (Anwaltskosten und Gerichtskosten) verursacht.

Ohne professionelle Hilfe können Sie schnell Fehler machen.

Gerne unterstütze ich Sie hier mit meiner Erfahrung.

Rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail und vereinbaren einen Termin für eine individuelle Beratung – egal ob in unserer Kanzlei in Stuttgart, telefonisch, per Zoom bzw. MS Teams oder per E-Mail.

Infos zu unserer Rechtsberatung rund um das Thema Vertragsrecht finden Sie hier, auch rund um das Thema Filesharing haben wir weitere Beiträge, zum Beispiel:

Weitere Beiträge zu verschiedenen Themen finden Sie auch auf unseren Anwaltsportalseiten, wie z.B. auf anwalt.de