Zu harte Matratze bei Kauf ohne Beratung: weder Mangel noch Verletzung Aufklärungspflicht Verkäufer
Eine Mutter kaufte für ihre Tochter bei einem Möbelhaus ohne Beratung eine Matratze (Härtegrad H5), die sich nachträglich als zu hart herausstellte, und verlangte daraufhin eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das Möbelhaus lehnte dies ab und bot lediglich einen Rabatt auf eine neue Matratze an. Daraufhin klagte die Mutter vor dem…