Lohnanspruch von Arbeitnehmern für ausgefallene Arbeitsstunden wegen Corona
Arbeitnehmer haben Lohnanspruch für ausgefallene Arbeitsstunden wenn wegen Corona Betriebsschließung ist. Dies fällt nach neustem Urteil unter das Betriebsrisiko für Arbeitgeber. Erfahren Sie hier mehr.