Dienstliche SMS über Dienstplanänderung

  • Beitrags-Kategorie:Arbeitsrecht
Dienstliche SMS über Dienstplanänderung

Eine dienstliche SMS über Dienstplanänderung muss vom Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit nicht gelesen werden dies sagt ein neues Urteil, welches eine Abmahnung rechtswidrig fand und festlegte, dass dies aus der Personalakte zu entfernen ist. Argumentiert wurde auf Basis des Rechts auf Nichterreichbarkeit

Urteil Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 27.09.2022, Az.: 1 Sa 39 öD/22

Ein Arbeitnehmer klagte gegen eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens. Der Arbeitgeber hatte außerhalb der Arbeitszeit mehrfach versucht, ihn zu erreichen, um eine kurzfristige Dienstplanänderung am Folgetag zu besprechen. Der Arbeitnehmer reagierte nicht sondern erschien erst am Folgetag zur geplanten Schicht.

Das LAG Schleswig-Holstein gab dem Arbeitnehmer Recht. Ein Arbeitnehmer muss nur während der Arbeitszeit seiner Arbeit nachgehen. Zur Arbeit gehört es auch, dienstliche Nachrichten des Arbeitgebers zu lesen, die während der Freizeit eingegangen sind. Während der Freizeit müssen Arbeitnehmer dagegen nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein – weder telefonisch noch per SMS – sondern haben ein „Recht auf Nichterreichbarkeit“. Dies dient auch dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und soll vor einer Überlastung und Burnout wegen einer ständigen Erreichbarkeit schützen.

Da die Abmahnung somit rechtswidrig war, musste sie aus der Personalakte entfernt werden.

Festlegung Arbeitszeit als Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber

Im Arbeitsvertrag ist im Regelfall nur die Wochenarbeitszeit festgelegt (also z.B. 38 oder 40 Stunden pro Woche), aber nicht die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage. Diese legt der Arbeitgeber durch Weisungen fest, also durch Ausübung seines Direktionsrechts. Eine solche Weisung wird aber erst wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugeht. Während der Arbeitszeit muss der Arbeitnehmer Weisungen des Arbeitgebers entgegennehmen, in seiner Freizeit aber nicht.

Haben Sie Fragen rund um ein Arbeitsverhältnis oder einen Arbeitsvertrag?

Egal ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und unabhängig davon, ob es um eine Kündigung, eine Abmahnung, ein Zeugnis, Gehalt, Urlaub oder Überstunden geht –, rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail und vereinbaren einen Termin für eine individuelle Beratung – egal ob in unserer Kanzlei in Stuttgart, telefonisch, per Zoom bzw. MS Teams oder per E-Mail.

Schauen Sie sich gerne auch Infos zu mir und meiner Kanzlei an oder mehr über unsere Rechtsberatung im Arbeitsrecht.

Neben dem Thema Abmahnung haben wir viele weitere Rechtstipps zum allgemeinen Thema Arbeitsrecht unter anderem hier für Sie. Kennen Sie denn schon unsere arbeitsrechtlichen Artikel

u.v.m.