Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag – kein Verfall von Ansprüchen bei unwirksamer Klausel
Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag: Ansprüchen verfallen bei unwirksamer Klausel nicht, eine pauschale Ausschlussfrist ist unwirksam. Wir erklären Ihnen mehr hierzu in unserem Beitrag.