Bei welchen Verträgen gibt es ein Widerrufsrecht?

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Widerrufsrecht bei Verträgen: Keine Ausnahme vom Widerrufsrecht wegen Maßanfertigung bei individuell konfiguriertem Notebook gemäß vorgegebenen Optionen.

Widerrufsrecht nach dem Gesetz: v.a. bei online oder telefonisch geschlossenen Verbraucherverträgen

Ein Widerrufsrecht steht grundsätzlich nur Verbrauchern zu, also nicht Händlern, Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Unternehmen oder Selbständigen bei Verträgen im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.

Aber auch Verbraucher haben nicht bei jedem Vertrag ein Widerrufsrecht.

Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Fernabsatzverträgen, also bei Verträgen, die telefonisch, per E-Mail oder online geschlossen werden. Grund dafür ist, dass der Kunde hier – anders als im Ladengeschäft vor Ort – die Ware nicht anfassen, anprobieren bzw. ausprobieren kann und sich auch nicht direkt von einem Verkäufer beraten lassen kann. Weitere Voraussetzung ist, dass das Vertriebssystem des Händlers auf solche Vertragsschlüsse ausgelegt ist. Schickt also beispielsweise ein Autohaus einmalig einen Kaufvertrag per E-Mail an den Kunden, während ansonsten die Verkäufe ausschließlich im Autohaus vor Ort abgewickelt werden, genügt dies nicht. Anders ist dies bei einem Onlineshop, der gerade auf den Onlinevertrieb seiner Produkte ausgerichtet ist. 

Ein weiteres Feld sind Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, also beispielsweise Haustürgeschäfte (der Klassiker ist der Staubsaugervertreter, der unangekündigt an der Haustür klingelt). Hier ist der Hintergrund der Überrumpelungseffekt, da der Kunde in dieser Situation nicht mit Vertragsverhandlungen rechnet.

Ausnahmen bestehen u.a. bei maßgeschneiderten Waren (z.B. Anfertigung von speziell an Dachschräge angepassten Möbeln), bei schnell verderblichen Waren (z.B. frische Lebensmittel), bei aus Hygienegründen versiegelten Waren (z.B. Piercing oder Ohrringe), bei Dienstleistungen im Bereich Freizeit zu bestimmten Terminen und bei dringenden Reparaturarbeiten (z.B. Behebung Wasserrohrbruch durch Handwerker).

Generell kein Widerrufsrecht besteht, wenn man im Ladengeschäft oder Shop vor Ort etwas gekauft oder bestellt hat. Gleiches gilt für den Kauf beim Besuch einer Messe.

Selbstverständlich kann der Händler dem Verbraucher oder auch gewerblichen Kunden aber freiwillig ein Widerrufsrecht einräumen bzw. die Widerrufsfrist verlängern (z.B. 30 Tage Rückgaberecht, 100 Tage Probeliegen bei Bett).

14 Tage Frist ab Belehrung / keine Angabe von Gründen nötig

Hat der Kunde ein Widerrufsrecht, besteht dieses für einen Zeitraum von 14 Tagen. Die Frist beginnt mit Abschluss des Vertrages und Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Fehlt die Belehrung über das Widerrufsrecht oder ist sie nicht vollständig bzw. fehlerhaft, besteht das Widerrufsrecht 1 Jahr und 14 Tage.

Der Widerruf kann durch eine Erklärung an den Händler oder schlicht durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Es muss nur klar sein, dass der Kunde den Vertrag widerrufen möchte. Gründe für den Widerruf müssen nicht angegeben werden.

Rückgewähr Leistungen innerhalb von 14 Tagen / Wertersatz

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen (Ware bzw. Kaufpreis) innerhalb von 14 Tagen zurückzugewähren. Hat der Kunde den Verkäufer bzw. Anbieter ausdrücklich aufgefordert, bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der Dienstleistung zu beginnen, kann der Anbieter einen Anspruch auf Ersatz des Wertes der bis zum Widerruf schon erbrachten Leistungen haben.

Verzicht auf Widerrufsrecht bzw. Erlöschen Widerrufsrecht

Der Kunde kann auf das ihm zustehende Widerrufsrecht verzichten. Möchte er beispielsweise, dass mit einer online bestellten Dienstleistung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, wird dies der Anbieter im Regelfall nur tun, wenn der Kunde auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Für einen wirksamen Verzicht muss der Verbraucher den Anbieter insbesondere ausdrücklich auffordern, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung zu beginnen und bestätigen, dass ihm bekannt ist, dass damit das Widerrufsrecht erlischt. 

Urteil OLG Brandenburg vom 16.07.2024, Az.: 7 U 133/23: individuell konfiguriertes Notebook gemäß vorgegebenen Optionen ist keine Maßanfertigung

Ein Kunde hatte auf der Internetplattform eBay ein Notebook gekauft und dabei die Option „persönliche Konfiguration“ gewählt. Kurz nach Erhalt der Ware erklärte er den Widerruf des Vertrages und schickte das Notebook originalverpackt an den Händler zurück. Nachdem der Händler die Rückabwicklung des Kaufs unter Verweis auf die „Maßanfertigung“ verweigerte, klagte der Käufer vor Gericht und hatte nun in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Ihm stand nach Ansicht des Gerichts ein Widerrufsrecht zu, da ein konfiguriertes Notebook keine Maßanfertigung ist und die im Gesetz geregelte Ausnahme vom Widerrufsrecht somit nicht greift. Somit muss der Händler den Kaufpreis zurückzahlen.

Bei der Bestellung hatte der Kunde die Option „persönliche Konfiguration“ ausgewählt und sich aus den vorgegebenen zur Verfügung stehenden Optionen zu Prozessor, Arbeitsspeicher, Grafikkarte und Festplatte das nach den vorhandenen Optionen leistungsstärkste Notebook zu einem Kaufpreis von über 7000 € zusammengestellt. Der vom Gericht bestellte Gutachter bestätigte, dass das Notebook in der gewählten hochwertigen Ausstattung vermutlich nur schwer und nur mit einem großen Preisnachlass an einen anderen Kunden weiterveräußert werden kann. Die verbauten Komponenten könnten auch nicht einfach wieder auseinandergebaut und anderweitig verwendet bzw. zu einer gängigeren Notebook-Variante zusammengebaut werden.

Das Landgericht ist daher von einer Maßanfertigung ausgegangen und hatte die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) sah dies nun anders. Da die Revision zugelassen wurde, ist es aber möglich, dass sich noch der BGH als oberstes deutsches Gericht mit der Sache befassen und den Fall abschließend entscheiden muss.

Maßgebend für das OLG war, dass es sich um ein serienmäßig hergestelltes Notebook handelte und der Kunde nur aus vorgegebenen Standardoptionen wählen konnte. Eine Konfiguration nach den individuellen Wünschen des Kunden, wie etwa bei der Maßanfertigung von Möbeln an die Dachschrägen einer Dachgeschosswohnung, war gerade nicht möglich.

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