Wir erklären das neue Telekommunikationsgesetz in Bezug auf kurze Kündigungsfrist von 1 Monat bei Mobilfunkverträgen – dies gilt nämlich nur bei einer Kündigung durch Kunden.
Erstlaufzeit (Mindestlaufzeit) und automatische Vertragsverlängerung
Bei Mobilfunkverträgen wird im Regelfall – egal ob bei der Telekom, Vodafone, 1&1, Mobilcom-Debitel oder einem anderen Anbieter – eine bestimmte Mindestlaufzeit vereinbart (meist 24 Monate). Kündigt der Kunde den Vertrag nicht fristgerecht zum Ende dieser Erstlaufzeit (meist gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit), verlängert sich der Vertrag automatisch (meist um weitere 12 Monate).
Neues TKG seit 01.12.2021: kurze Kündigungsfrist für Kunden
Zum 01.12.2021 gab es aber einige wichtige gesetzliche Änderungen. Nach dem neuen § 56 Telekommunikationsgesetz (TKG) können Kunden, wenn sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit (Mindestlaufzeit) automatisch verlängert hat, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Dies gilt unabhängig davon, was im Vertrag bzw. den AGB zur Kündigung geregelt ist. Die kurze Kündigungsfrist gilt auch für Altverträge, also auch für vor dem 1. Dezember 2021 geschlossene Verträge.
Der Mobilfunkanbieter muss den Kunden außerdem rechtzeitig vor der Verlängerung des Vertrages
- auf die automatische Verlängerung des Vertrags,
- auf die Möglichkeit, die Verlängerung durch eine rechtzeitige Kündigung zu verhindern und
- auf das Recht, den verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen zu können
hinweisen.
Zudem muss das Mobilfunkunternehmen dem Kunden auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von maximal 12 Monaten anbieten. Die monatlichen Kosten für diesen Vertrag mit der kürzeren Laufzeit dürfen aber höher sein als für den mit der längeren Laufzeit von beispielsweise 24 Monaten.
Kündigung durch Mobilfunkunternehmen: Kündigungsfrist gemäß AGB
Will das Mobilfunkunternehmen – also Telekom, Vodafone, 1&1, Mobilcom-Debitel etc. – kündigen, richtet sich die Kündigungsfrist danach, was im Vertrag bzw. den AGB dazu vereinbart ist. Die neue im TKG geregelte kurze Kündigungsfrist von 1 Monat gilt nur zugunsten des Kunden, also wenn der Kunde den Vertrag kündigt.
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