Gibt es Schadensersatz bei Kratzer im Kochfeld durch eine Grillpfanne? Das Mitverschulden des Käufers ist hierbei entscheidend. Wir erklären die Details.
Bedienungsanleitung mit Warnhinweis
Der Käufer hatte im Rahmen eines Bonusprogramms eine Grillpfanne bestellt. In der Bedienungsanleitung stand, dass die Pfanne nicht über das Kochfeld geschoben oder gezogen werden darf sondern vorsichtig angehoben und an der anderen Stelle wieder abgestellt werden muss. Ansonsten würde die Gefahr bestehen, dass das Kochfeld beschädigt wird.
Der Käufer beachtete diese Warnung nicht und schob bzw. zog die Pfanne über das Kochfeld. In der Folge wurde das Kochfeld stark zerkratzt. Der Käufer forderte daraufhin vom Verkäufer Schadensersatz.
Mitverschulden des Geschädigten: Kürzung Schadensersatzanspruch oder kompletter Entfall
Führt ein Mitverschulden des Geschädigten dazu, dass der Schaden überhaupt erst entsteht oder größer wird, muss der Schädiger nicht den vollen Schaden ersetzen sondern nur einen Teil. Unter Umständen kann der Schadensersatzanspruch sogar ganz entfallen. Dies hängt von den Umständen des konkreten Falles ab. Maßgeblich ist insbesondere, ob der Schaden vorwiegend vom Schädiger oder vom Geschädigten verursacht wurde.
Urteil Amtsgericht Frankfurt a. Main v. 23.05.2023, Az.: 31 C 3103/22 (78): kein Schadensersatzanspruch wegen Missachtung Warnung in Bedienungsanleitung
Das Gericht wies die Klage des Käufers ab. Nach Ansicht der Richter muss sich der Käufer ein Mitverschulden anrechnen lassen, da er die ausdrückliche Warnung in der Bedienungsanleitung nicht beachtet hatte. Dadurch hat er gravierend gegen die ihm obliegende Sorgfaltspflicht verstoßen. Das Mitverschulden war nach Meinung des Gerichts so groß, dass der Schadensersatzanspruch vollständig entfallen ist. Beim Verkäufer sah das Gericht kein Verschulden.
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