Vom Arbeitgeber Kündigung erhalten – was tun?

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Sie haben vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten. Wir erklären Ihnen, welche Schritte Sie nun gehen sollten.

Anwalt kontaktieren / Erstberatung

Da ab Zugang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit bleiben, um gegen die Kündigung vorzugehen und Klage beim Arbeitsgericht zu erheben, sollten Sie zeitnah einen Anwalt kontaktieren.

Im Regelfall besprechen Anwalt und Mandant zunächst im Rahmen einer Erstberatung die Chancen einer Klage und die Höhe einer möglichen Abfindung. Zu dieser Erstberatung sollten Sie alle relevanten Unterlagen mitbringen (insb. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, letzte 3 Lohnabrechnungen, etwaige Abmahnung). Außerdem benötigt der Anwalt für eine fundierte Einschätzung der Chancen Einzelheiten zum Arbeitgeber und zur Kündigung (Kündigungsgrund, Zeitpunkt Erhalt Kündigung, Bestehen Betriebsrat, weitere Daten abhängig vom Kündigungsgrund z.B. Größe Betrieb bzw. Anzahl Arbeitnehmer in Vollzeit und Teilzeit, Alter / Beschäftigungsdauer u. Unterhaltspflichten von Ihnen und Kollegen bei betriebsbedingter Kündigung).

3 Wochen Frist für Kündigungsschutzklage

Um gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorzugehen, hat man nur 3 Wochen Zeit. Lassen Sie diese Frist verstreichen, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es an sich nicht war. Wann genau die Frist zu laufen beginnt ist in vielen Konstellationen nicht ohne Fachkenntnis zu bestimmen, etwa wenn die Kündigung von einem Boten des Arbeitgebers (z.B. Mitarbeiter Personalabteilung) in Ihren Briefkasten geworfen oder per Post bzw. Einschreiben geschickt wurde. Ihr Anwalt kann im Rahmen der Erstberatung den Beginn und damit auch das Ende der Frist ermitteln.

Kündigung wirksam oder unwirksam

Ob eine Kündigung wirksam oder unwirksam ist, hängt von vielen Faktoren ab:

  • Haben Sie allgemeinen Kündigungsschutz (insb. nicht in Kleinbetrieben)?
  • Haben Sie besonderen Kündigungsschutz (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte)
  • Handelt es sich um eine fristgemäße Kündigung?
  • Handelt es sich um eine betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte / krankheitsbedingte Kündigung?
  • Handelt es sich um eine fristlose Kündigung?
  • Gibt es einen Betriebsrat und wurde dieser vor der Kündigung ordnungsgemäß angehört?
  • Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
  • Ist die Kündigung schriftlich erfolgt oder per E-Mail, Whats-App, SMS oder mündlich?

Höhe Abfindung

Mit welcher Abfindung Sie rechnen können, wenn Sie im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich mit dem Arbeitgeber abschließen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wie hoch ist Ihr monatliches Bruttogehalt?
  • Wie lange sind Sie schon im Betrieb beschäftigt?
  • Ist die Kündigung vermutlich berechtigt oder eher nicht berechtigt?

Kein vorschnelles Einräumen der Berechtigung der Abmahnung – nur Bestätigung Erhalt der Abmahnung

Ihr Anwalt berät Sie auch zu Fragen wie dem Fortbestehen der Krankenversicherung nach Ablauf der Kündigungsfrist. Dies wird insbesondere relevant, wenn Sie eine Sperre bei der Arbeitsagentur erhalten (z.B. bei einer verhaltensbedingten oder gar fristlosen Kündigung) und wenn Sie nicht innerhalb eines Monats eine neue Stelle finden.

Arbeitslosmeldung und Arbeitssuchendmeldung bei Arbeitsagentur

Ebenfalls Teil der Beratung sind die Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung (Suche nach neuer Stelle) und zur Arbeitslosenmeldung (Bezug Arbeitslosengeld) und die hierfür bestehenden Fristen. Sofern eine Sperre beim Arbeitslosengeld droht, wird Sie Ihr Anwalt darauf hinweisen und mit Ihnen besprechen, wie man dagegen vorgehen kann.

Zeugnis

Oft gibt es nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber auch Streit über die Note im Zeugnis (Leistung und Verhalten). Auch hier kann Ihr Anwalt Sie unterstützen. Welcher Note entspricht das Zeugnis? Haben Sie Anspruch auf eine bessere Note bzw. auf eine Korrektur einzelner Formulierungen? Was ist zu tun, wenn Sie kein Zeugnis erhalten?

Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Je nach Konstellation kann sich der Abschluss eines Aufhebungsvertrages (löst Arbeitsverhältnis auf) oder eines Abwicklungsvertrag (regelt Abwicklung der Kündigung) anbieten. Die jeweiligen Vorteile und Nachteile wird Ihr Anwalt mit Ihnen besprechen.

Kosten Beratung und Klage

Vor Beginn der Beratung werden die Kosten besprochen. Meist liegen die Kosten bei rund 80 bis 190 €.

Im Rahmen der Beratung wird dann auch auf die Frage eingegangen, wie viel eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht kostet. Anders als bei anderen Klagen gibt es hier nämlich keinen Erstattungsanspruch gegen den, der die Klage verliert. Sie als Arbeitnehmer müssen die Kosten Ihres Anwalts daher auch tragen, wenn Sie die Klage gewinnen. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Kosten also nicht erstatten. Sofern Sie daher keine Rechtsschutzversicherung haben (aber auch dann kann zumindest ein vereinbarter Selbstbehalt von meist 100 bis 300 € anfallen) ist dies vor Erhebung der Klage zu berücksichtigen.

Haben Sie Fragen zu einem Arbeitsverhältnis oder einem Arbeitsvertrag?

Egal ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und unabhängig davon, ob es um eine Kündigung, eine Abmahnung, ein Zeugnis, Gehalt, Urlaub, Überstunden Freistellung, Mitbestimmungsrechte oder die Übernahme von Kosten für Betriebsratsarbeit geht –, rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail und vereinbaren einen Termin für eine individuelle Beratung – egal ob in unserer Kanzlei in Stuttgart, telefonisch, per Zoom bzw. MS Teams oder per E-Mail.

Schauen Sie sich gerne auch Infos zu mir und meiner Kanzlei an oder mehr über unsere Rechtsberatung im Arbeitsrecht.

Neben dem Thema Kündigung durch Arbeitgeber haben wir viele weitere Rechtstipps zum allgemeinen Thema Arbeitsrecht unter anderem hier für Sie. Kennen Sie denn schon unsere arbeitsrechtlichen Artikel

u.v.m.