Viele Kunden von Vodafone haben in den letzten Tagen ein Schreiben bekommen, in dem eine Preiserhöhung ab 1. Juli angekündigt wird. Vor allem Verbraucher, bei denen noch die Mindestlaufzeit des Vertrages läuft, fragen sich, ob dies zulässig ist. Kann Vodafone im laufenden Vertrag die Preise einseitig erhöhen?
Neue Regelungen im TKG
Seit Dezember 2021 gab es verschiedene Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) – von der Vertragszusammenfassung über die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat nach automatischer Verlängerung des Vertrages bis zur einseitigen Änderung des Vertrages.
Danach kann sich der Anbieter (Vodafone, Telekom, etc.) in seinen AGB vorbehalten, den bestehenden Vertrag einseitig zu ändern. Im Gegenzug hat der Kunde dann ein Sonderkündigungsrecht. Er kann in solch einem Fall den Vertrag innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt des Schreibens kündigen. Eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten. Der Vertrag endet aber frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die angekündigte Änderung des Vertrages wirksam wird.
Regelung zu einseitigen Änderungen in AGB
Es muss daher im konkreten Fall geprüft werden, ob eine entsprechende Klausel in den für den Vertrag gültigen AGB enthalten ist. Ist dies der Fall und hält sich die Klausel an die Vorgaben des Gesetzes, ist die Preiserhöhung rechtens.
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