Arbeitgeber droht mit Kündigung bzw. legt Aufhebungsvertrag vor – was tun?

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Arbeitgeber droht mit Kündigung bzw. legt Aufhebungsvertrag vor – was tun?

Was tun bei Vorlage von Aufhebungsvertrag bzw. Kündigung? Wir erklären in diesem Beitrag was in Sachen Abfindung und Sperre beim Arbeitslosengeld gilt.

Vorteile bzw. Nachteile für Arbeitnehmer bei Abwarten Kündigung durch Arbeitgeber bzw. Abschluss Aufhebungsvertrag

Welche Alternative die bessere ist, kann man nicht generell sagen sondern nur im Einzelfall beurteilen. Dies hängt u.a. davon ab, ob eine Kündigung vermutlich zulässig (also wirksam) wäre – also ob es einen ausreichenden Kündigungsgrund gibt – und wie schnell der Arbeitnehmer vermutlich eine neue Stelle finden wird. Im Rahmen einer Erstberatung besprechen wir mit Ihnen alle Umstände des konkreten Falles, erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile (Abwarten Kündigung Arbeitgeber bzw. Abschluss Aufhebungsvertrag), zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf und empfehlen Ihnen die aus unserer Sicht beste Vorgehensweise.

Vorliegen eines Kündigungsgrundes

Zunächst ist zu klären, ob der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund hat. Hat ein Arbeitnehmer Kündigungsschutz, ist eine Kündigung nur aus betriebsbedingten, personenbedingten (einschließlich krankheitsbedingten) sowie verhaltensbedingten Gründen zulässig. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers kann zudem eine fristlose (außerordentliche) Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig sein. Davon hängt ab, ob eine Klage gegen die angedrohte Kündigung Aussicht auf Erfolg hätte und welche Abfindung der Arbeitnehmer vermutlich vor Gericht herausholen könnte.

Angebot des Arbeitgebers im Aufhebungsvertrag

Ebenfalls wichtig ist, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag anbietet. Bietet er mehr als die Abfindung, die vermutlich im Falle einer Kündigung und einer Klage gegen diese Kündigung vor dem Arbeitsgericht herausgeholt werden könnte? Bietet er eine bezahlte Freistellung für die Zeit ab Abschluss des Aufhebungsvertrages bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses? Wie lange ist diese Zeitspanne? Was geschieht mit noch bestehenden Urlaubsansprüchen (Resturlaub)? Soll der Urlaub noch genommen werden? Wird er mit der Freistellung verrechnet (sog. Freistellung unter Anrechnung von Urlaub)? Wird er in Geld zum vereinbarten Stundenlohn ausbezahlt? Was ist mit Überstunden? Werden diese in Freizeit ausgeglichen, in Geld ausbezahlt oder – wie der Urlaub – mit der Freistellung verrechnet? Welche Note bietet der Arbeitgeber beim Zeugnis: gut oder sehr gut? Wie sieht es mit der üblichen Schlussformel aus (Dank, Bedauern, gute Wünsche)? Eventuell kann sogar vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer bzw. sein Anwalt das Zeugnis formulieren darf und der Arbeitgeber dieses Zeugnis akzeptiert, sofern keine falschen Angaben enthalten sind.

Eine Rolle spielt auch, wie lange die reguläre Kündigungsfrist ist und ob der Arbeitnehmer vermutlich bald eine neue Stelle finden wird oder auf den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) angewiesen ist.

Abhängig von diesen Aspekten ist ein Aufhebungsvertrag besser oder schlechter als das Abwarten der angedrohten Kündigung durch den Arbeitgeber. Je höher das Risiko des Arbeitgebers ist, dass eine etwaige Kündigung unzulässig und damit unwirksam ist, weil kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt, desto mehr kann man in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erreichen. Hier kommt Ihnen unsere Erfahrung aus vielen Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite bzw. aus zahlreichen Klagen vor dem Arbeitsgericht Stuttgart (einschließlich der Kammern in Esslingen und Ludwigsburg) zu Gute. Mit möglichst überzeugenden Argumenten holen wir das Beste für Sie raus.

Vermeidung Sperre beim Arbeitslosengeld

Bei einer Kündigung droht vor allem bei einer fristlosen Kündigung und bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen, teilweise aber auch bei personenbedingten Gründen eine Sperre beim Arbeitslosengeld (ALG I). Auch bei einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperre. Hier kann aber durch entsprechende Regelungen und Formulierungen eine Sperre im Regelfall vermieden werden.

Sie haben Fragen rund um eine Kündigung bzw. einen Aufhebungsvertrag?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen mit einer Kündigung droht bzw. Ihnen einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorlegt, rufen Sie am Besten gleich bei uns an und vereinbaren einen Termin für eine Erstberatung, in der Sie uns die Einzelheiten schildern und wir die bestehenden Möglichkeiten, Vorteile und Nachteile sowie Chancen und Risiken besprechen. Am Ende der Erstberatung empfehlen wir Ihnen die aus unserer Sicht beste Vorgehensweise, auf deren Grundlage Sie dann Ihre Entscheidung treffen können. Anschließend setzen wir mit Ihnen zusammen die von Ihnen gewählte Vorgehensweise um. 

Aber auch wenn Sie allgemein Fragen zu einem Arbeitsverhältnis bzw. einem Arbeitsvertrag haben – egal ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und unabhängig davon, ob es um eine Kündigung, eine Abmahnung, ein Zeugnis, Gehalt, Urlaub oder Überstunden geht – rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail und vereinbaren einen Termin für eine individuelle Beratung – egal ob in unserer Kanzlei in Stuttgart, telefonisch, per Zoom bzw. MS Teams oder per E-Mail.

Schauen Sie sich gerne auch Infos zu mir und meiner Kanzlei an oder mehr über unsere Rechtsberatung im Arbeitsrecht.

Neben dem Thema Aufhebungsvertrag haben wir viele weitere Rechtstipps zum allgemeinen Thema Arbeitsrecht unter anderem hier für Sie. Kennen Sie denn schon unsere arbeitsrechtlichen Artikel

u.v.m.