Der Kündigungsbutton von Pay-TV Anbieter Sky wurde für unwirksam bestimmt. Hier finden Sie mehr Infos zu online geschlossenen Verträgen und deren Kündigung.
Neuregelung seit Juli 2022: leicht auffindbarer Kündigungsbutton
Seit Juli 2022 müssen langfristige Verträge, die online abgeschlossen werden können, auch online wieder gekündigt werden können. Dazu zählen z.B. Zeitschriften-Abos, Stromverträge, Gasverträge oder Verträge über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio. Die Kündigung kann dann zwar immer noch schriftlich oder per E-Mail erfolgen, eine Kündigung per Kündigungsbutton muss aber auch möglich sein. Voraussetzung ist nur, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages die Möglichkeit bestand, den Vertrag online abzuschließen. Doch diese Vorgabe wird auch heute noch in vielen Fällen nicht umgesetzt.
Anforderungen an Kündigungsbutton
Der Kündigungsbutton muss auf der Internetseite des Anbieters leicht auffindbar und gut lesbar sein. Dies ist nicht der Fall, wenn sich der Kunde erst durch mehrere Unterseiten klicken muss, um den Button zu finden.
Unzureichender Kündigungsbutton: Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar
Gibt es keinen Kündigungsbutton oder erfüllt er nicht die gesetzlichen Vorgaben, ist der Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar.
Kündigungsbutton von Sky erfüllt Vorgaben nicht
Die Verbraucherzentrale hat nun den Pay-TV-Anbieter Sky nach erfolgloser Abmahnung verklagt und vor Gericht gewonnen. Das Landgericht München I beanstandete, dass der Button von Sky
- hinter dem Feld „Weitere Links anzeigen“ versteckt war
- nicht ebenso gut lesbar war wie der Button zum Vertragsschluss (Schaltfläche zur Kündigung kleiner und grau unterlegt – Schaltfläche zum Vertragsabschluss größer und blau unterlegt)
Mit dieser Gestaltung hat Sky laut Ansicht der Richter den Kunden die Kündigung unzulässig erschwert. Der verwendete Kündigungsbutton entsprach daher nicht den gesetzlichen Vorgaben. In der Folge konnte der Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
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Egal ob online abgeschlossen oder im Geschäft vor Ort und egal ob Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Dienstleistungsvertrag, Mitgliedschaft Fitnessstudio, Arbeitsvertrag, Vertrag über Freie Mitarbeit oder Abo –, rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail und vereinbaren einen Termin für eine individuelle Beratung – egal ob in unserer Kanzlei in Stuttgart, telefonisch, per Zoom bzw. MS Teams oder per E-Mail.
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Unsere neusten Vertrags-Rechtstipp sind:
- Wirksame Einbeziehung von AGB in den Vertrag
- Beratung zur staatlichen Förderung einer energetischen Sanierung auf Schadensersatz
- Fristlose Kündigung Pachtvertrag nach Beschimpfung in sozialen Medien zulässig
Weitere Beiträge zu verschiedenen Themen finden Sie auch auf unseren Anwaltsportalseiten, wie z.B. auf anwalt.de