Warum Sie bei Gründung einer GmbH bzw. eines Unternehmens (UG haftungsbeschränkt, GbR, Einzelunternehmen, etc.) Geld in einen Anwalt investieren sollten

Unternehmensgründung

Gründer besuchen im Vorfeld der Unternehmensgründung – egal ob Neugründung oder Beteiligung an einem schon bestehenden Unternehmen – oft Kurse bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) bzw. HWK (Handwerkskammer) bzw. sonstige Veranstaltungen zur Gründung und / oder lesen sich im Internet in die Materie ein. Außerdem verwenden sie für den Gesellschaftsvertrag (Satzung), den Geschäftsführervertrag, Verträge mit Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern oft Muster aus dem Internet. Sich so erst einmal selbst schlau zu machen ist sicherlich sinnvoll, ersetzt aber nicht die individuelle Beratung durch einen Anwalt.

Die Gründung selbst – also die Erstellung der Gründungsurkunde, die Beurkundung der Satzung, die Bestellung des Geschäftsführers und die Einreichung der Unterlagen beim Handelsregister zur Eintragung der GmbH im Handelsregister – übernimmt ein Notar. Der Notar sorgt dafür, dass der Gesellschaftsvertrag rechtlich einwandfrei formuliert ist, alle gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen enthält und dass die Gründung rechtlich korrekt abläuft. Eine individuelle Beratung durch den Notar findet aber nicht statt. Dies ist auch nicht Aufgabe des Notars. Er soll Fragen unparteiisch erläutern und die rechtliche Einwandfreiheit der Gründung und der Gründungsunterlagen sicherstellen.

Vorteile eines „eigenen“ Anwalts

Daher sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht einen Anwalt mit der Erstellung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Prüfung des vom Notar erstellten Entwurfs für den Gesellschaftsvertrag beauftragen. Nur so können Sie Ihre Interessen wahren. Ein Anwalt berät Sie umfassend und geht auf Wunsch jede einzelne Klausel im Vertrag mit Ihnen durch. Er erläutert Ihnen, was die einzelnen Klauseln bedeuten und welche alternativen Regelungsmöglichkeiten es gibt. Auch geht er auf mögliche zusätzliche Regelungen ein. So sind im GmbH-Gesetz nur Regelungen zur Firma und zum Sitz der Gesellschaft, zum Gegenstand des Unternehmens, zum Stammkapital (mindestens 25.000 €) und zu den Stammeinlagen vorgeschrieben. In der Praxis sind aber noch viele weitere bzw. andere Aspekte relevant.

Gesellschaftsvertrag (Satzung der Gesellschaft): Wichtige Regelungen bei der Unternehmensgründung

Wenn es mehrere Geschäftsführer gibt, sollten die Aufgabenverteilung und die Befugnisse klar geregelt werden. Soll jeder alleine Entscheidungen treffen können (Einzelvertretungsbefugnis) oder nur jeweils zwei bzw. alle Geschäftsführer zusammen (Gesamtvertretungsbefugnis)? Welche Mehrheiten sollen für Gesellschafterbeschlüsse nötig sein (Einstimmigkeit, qualifizierte Mehrheit [z.B. 75 %] oder einfache Mehrheit [>50%])? Unter welchen Voraussetzungen soll ein GmbH-Anteil verkauft bzw. vererbt werden können (nur an Ehegatten bzw. Familienangehörige, nur an Personen mit einer bestimmten Berufsqualifikation, nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter)? Welche Abfindung bekommt ein Gesellschafter, wenn er aus der GmbH ausscheidet? Wie wird man einen „Störenfried“, der nur blockiert, im Notfall los? Was geschieht jedes Jahr mit dem Gewinn? Wird er an die Gesellschafter ausgeschüttet oder ins Unternehmen investiert (Thesaurierung)?

Wichtige Regelungen beim Geschäftsführervertrag und bei Verträgen bzw. AGB mit Lieferanten und Kunden

Während es beim Geschäftsführervertrag um Befugnisse, Haftung, Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten, Vergütung und Ähnliches geht, spielen bei Verträgen mit Lieferanten und Kunden Lieferfristen, Gewährleistung bei einem Mangel, Haftung, Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten eine große Rolle.

Unsere Empfehlung bei Unternehmensgründung

Da es hier um Ihre berufliche Existenz geht, sollten Sie sich nicht mit Standardverträgen und Mustern aus dem Internet zufrieden geben, sondern sich für individuell auf Ihre Situation und Ihr Unternehmen zugeschnittene Verträge entscheiden. Das hier investierte Geld ist für Ihre Unternehmensgründung gut angelegt.

Rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail und vereinbaren einen Termin für eine individuelle Beratung – egal ob in unserer Kanzlei in Stuttgart, telefonisch, per Zoom bzw. MS Teams oder per E-Mail.

Infos zu unserer Rechtsberatung rund um das Thema Unternehmensgründung finden Sie hier. Gerne können Sie auch mehr zu unserem Rund-um-Service für Unternehmen lesen.

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