Kündigung: der Sachverhalt
Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Kündigung in Aussicht stellt, steht oft die Frage im Raum, ob man die Kündigung abwarten und gegebenenfalls dagegen klagen soll oder ob es besser ist, einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln.
Vorteile Aufhebungsvertrag
Zwar hängt dies vom jeweiligen Einzelfall ab, aber generell kann man sagen, dass ein Aufhebungsvertrag folgende Vorteile bietet:
- Regelung offener Ansprüche (z.B. Urlaub / Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämie, Dienstwagen)
- Vereinbarung einer möglichst hohen Abfindung (mehr als ein halbes Gehalt pro Beschäftigungsjahr)
- Vereinbarung eines guten Zeugnisses (zumindest Note festlegen, evtl. auch ausformuliert als Anlage beifügen)
- Vereinbarung einer bezahlten Freistellung für die Suche nach einem neuen Job
Nachteile Aufhebungsvertrag
Auf der anderen Seite muss man durch entsprechende Formulierung des Aufhebungsvertrages verhindern, dass es zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld durch die Arbeitsagentur oder einer Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld kommt.
Alternativer Ablauf bei Kündigungsschutzklage gegen Kündigung
Zu berücksichtigen ist zudem, dass eine Kündigungsschutzklage in über 95 % der Fälle auch mit einem Vergleich endet, der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und Ausstellung eines guten Zeugnisses beinhaltet. Ein vor dem Arbeitsgericht geschlossener Vergleich wird aber meist in wenigen Minuten im Rahmen einer Güteverhandlung geschlossen und ist daher im Regelfall nicht so gut verhandelt und formuliert wie ein Aufhebungsvertrag. Außerdem spart man sich bei einem Aufhebungsvertrag den Gang zu Gericht.
Sie haben Fragen rund um einen Aufhebungsvertrag oder allgemein zum Arbeitsrecht?
Da jeder Fall anders ist und immer die konkreten Umstände bzw. die konkreten Regelungen im Arbeitsvertrag zu berücksichtigen sind, sollten Sie frühzeitig zu mir kommen und sich beraten lassen. Gerne unterstütze ich Sie und formuliere einen entsprechenden Aufhebungsvertrag samt Zeugnis.
Rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail und vereinbaren einen Termin für eine individuelle Beratung – egal ob in unserer Kanzlei in Stuttgart, telefonisch, per Zoom bzw. MS Teams oder per E-Mail.
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