Kündigung durch Arbeitgeber: In diesem Beitrag finden Sie alles Wichtige für Arbeitnehmer rund um Kündigungsschutz, Chancen auf Abfindung, Abfindung, Fristen, Klage beim Arbeitsgericht Stuttgart.
Kurze Frist für Klage gegen Kündigung
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Dann sollten Sie nicht zu lange warten sondern möglichst schnell zu uns kommen, denn Sie haben nur 3 Wochen Zeit für eine Klage gegen die Kündigung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam. Wann genau die Frist zu laufen beginnt, kann nur ein Anwalt sicher beurteilen.
Chancen auf Abfindung und Höhe Abfindung
Bereits bei einer kurzen – kostenlosen – Ersteinschätzung können wir Ihnen sagen, ob Sie Chancen auf eine Abfindung haben und wie hoch die Abfindung vermutlich ausfallen wird. Dafür sollten Sie uns folgende Fragen beantworten können:
- Wann haben Sie die Kündigung erhalten?
- Wie haben Sie die Kündigung erhalten (persönliche Übergabe, Einschreiben, normaler Brief, etc.)
- Wie viele Arbeitnehmer gibt es im Betrieb?
- Wie viele davon arbeiten in Teilzeit?
- Seit wann sind Sie bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt?
- Sind Sie
- schwanger?
- in Elternzeit?
- in Pflegezeit?
- schwerbehindert?
- Betriebsrat?
- Gibt es einen Betriebsrat?
- Wie hoch ist Ihr monatliches Bruttogehalt?
Zusätzliche Aspekte bei einer betriebsbedingten Kündigung
- Gibt es Arbeitnehmer im Betrieb, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben?
Zusätzliche Aspekte bei einer krankheitsbedingten Kündigung
- Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger krank (z.B. OP mit anschließender Reha) oder waren Sie öfters krank?
Zusätzliche Aspekte bei einer verhaltensbedingten Kündigung
- Gab es vor der Kündigung eine Abmahnung?
Zusätzliche Aspekte bei einer fristlosen Kündigung
- Wann war der vom Arbeitgeber behauptete „Vorfall“?
- Wurden Sie zum „Vorfall“ angehört?
Kosten Klage gegen Kündigung und Rechtsschutzversicherung
Außerdem sollten Sie uns mitteilen, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Arbeitsrecht haben (oft auch enthalten in Paketen wie Privatrechtsschutz oder Familienrechtsschutz). Ist dies der Fall, müssen Sie für die Klage im Regelfall nur den vereinbarten Selbstbehalt zahlen (meist rund 150 €).
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, berechnen wir Ihnen gerne im Vorfeld die voraussichtlichen Kosten einer Klage. Auf dieser Basis können Sie dann entscheiden, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten oder nicht.
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
In einem ersten Schritt prüfen wir, ob Sie allgemeinen (kein Kleinbetrieb, Ablauf Wartefrist) oder gar besonderen Kündigungsschutz (Vorliegen besonderer Umstände) haben. Ist dies der Fall, sind die Chancen, erfolgreich gegen eine Kündigung vorzugehen, und damit eine hohe Abfindung zu bekommen, besonders gut.
Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, können Sie Chancen auf eine Abfindung haben.
Ablauf Klage gegen Kündigung und Vergleich im Gütetermin (Beispiel Arbeitsgericht Stuttgart)
Sofern wir Chancen für eine Klage gegen die Kündigung sehen – in den allermeisten Fällen ist dies der Fall, da ein Arbeitgeber hier viele Fehler machen kann – erheben wir für Sie Klage beim zuständigen Arbeitsgericht (hier meist das Arbeitsgericht Stuttgart, manchmal auch die Kammer in Esslingen oder Ludwigsburg). Im Vorfeld des Gerichtstermins besprechen wir mit Ihnen detailliert den typischen Ablauf eines solchen Termins und bereiten Sie optimal darauf vor. Meist endet die Klage bereits im ersten Gerichtstermin, dem sogenannten Gütetermin, mit einem Vergleich, in dem auch die Höhe der Abfindung geregelt wird.
Inhalt Vergleich: Abfindung, Zeugnis, Urlaub, Überstunden, Freistellung, sonstige Ansprüche
Sofern ein Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande kommt, wird darin im Regelfall die vom Arbeitgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlende Abfindung geregelt, die Zeugnisnote, der Umgang mit Urlaubsansprüchen (Resturlaub) und Überstunden sowie sonstige Ansprüche (z.B. Bonus bzw. Prämie, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld).
Um eine möglichst hohe Abfindung zu bekommen, sind gute Argumente das Wichtigste. Je mehr der Arbeitgeber befürchten muss, dass die Kündigung unwirksam ist und er die Klage vor dem Arbeitsgericht verliert, desto eher ist er bereit, eine höhere Abfindung zu zahlen, damit der Arbeitnehmer im Gegenzug die Kündigung akzeptiert. Auf Basis der von Ihnen mitgeteilten Informationen holen wir hier für Sie das Beste raus. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart einschließlich der Kammern in Esslingen und Ludwigsburg.
Bestehen noch Urlaubsansprüche oder Überstunden, wird meist entweder vereinbart, dass diese in einer bezahlten Freistellung ab Ausspruch der Kündigung aufgehen und daher nicht ausbezahlt werden (sog. Freistellung unter Anrechnung von Urlaub und Freizeitausgleichsansprüchen) oder in Geld zum vereinbarten Stundenlohn ausbezahlt werden.
Vorteil eines Vergleichs: Vermeidung Sperre beim Arbeitslosengeld und Frage falls kein Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben
Ein Vergleich hat auch den Vorteil, dass durch eine entsprechende Regelung in den meisten Fällen – selbst bei einer verhaltensbedingten oder gar fristlosen Kündigung – eine Sperre beim Arbeitslosengeld (ALG I) durch die Arbeitsagentur vermieden werden kann. Da der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund nicht nennen muss und er ihn daher auch im Regelfall nicht angibt, hilft ein Vergleich auch, Diskussionen mit der Arbeitsagentur über den Kündigungsgrund und ein etwaiges Verschulden des Arbeitsplatzverlustes gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag bzw. Gesetz
Wir prüfen zudem immer, ob die Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Neben den im Gesetz geregelten Kündigungsfristen, die vor allem auf die Beschäftigungsdauer abstellen, sind hier immer auch die Regelungen im Arbeitsvertrag zu beachten.
Kündigung während Urlaub oder Krankheit
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht kann der Arbeitgeber auch dann, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub oder krankgeschrieben ist, eine Kündigung aussprechen. Auch in diesem Fall gilt grundsätzlich die 3-Wochen-Frist für eine Klage gegen die Kündigung, selbst wenn dem Arbeitgeber bekannt ist, dass der Arbeitnehmer im Urlaub im Ausland ist und daher die eingehende Post nicht sieht.
Sie haben eine Kündigung erhalten oder allgemein Fragen rund um einen Arbeitsvertrag?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, rufen Sie am Besten gleich bei uns an und erfahren im Rahmen einer kostenlosen kurzen Ersteinschätzung, ob Sie Chancen auf eine Abfindung haben und mit welcher Abfindung in etwa Sie rechnen können. Im Anschluss besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und erheben für Sie Klage gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht.
Aber auch wenn Sie allgemein Fragen zu einem Arbeitsverhältnis bzw. einem Arbeitsvertrag haben, ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, in Bezug auf Abmahnung, eine Kündigung, eine Versetzung, ein Zeugnis, Urlaub oder etwas anderes – rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail und vereinbaren einen Termin für eine individuelle Beratung – egal ob in unserer Kanzlei in Stuttgart, telefonisch, per Zoom bzw. MS Teams oder per E-Mail.
Schauen Sie sich gerne auch Infos zu mir und meiner Kanzlei an oder mehr über unsere Rechtsberatung im Arbeitsrecht.
Neben dem Thema Kündigung und Abfindung haben wir viele weitere Rechtstipps zum allgemeinen Thema Arbeitsrecht unter anderem hier für Sie. Kennen Sie denn schon unsere arbeitsrechtlichen Artikel
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u.v.m.