Wann gilt Kündigungsfrist von 1 Monat bei Mobilfunkverträgen – neues TKG
Neues Telekommunikationsgesetz: kurze Kündigungsfrist von 1 Monat bei Mobilfunkverträgen gilt nur bei Kündigung durch Kunden.
Neues Telekommunikationsgesetz: kurze Kündigungsfrist von 1 Monat bei Mobilfunkverträgen gilt nur bei Kündigung durch Kunden.