Beim Vertragsrecht geht es um die Gestaltung und Durchführung von Verträgen, um die Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten aus den Verträgen und um die Erfüllung von im Vertrag eingegangenen Verpflichtungen sowie um die Beendigung von Verträgen.
Vertragsarten
Verträge gibt es in nahezu allen Bereichen: vom Kaufvertrag über den Liefervertrag, den Dienstvertrag bzw. Dienstleistungsvertrag, den Werkvertrag, den Arbeitsvertrag, den Anstellungsvertrag (z.B. Geschäftsführervertrag, Beratervertrag), den Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag, den Darlehensvertrag bis hin zum Internetvertrag bzw. IT-Vertrag und und und
Form von Verträgen
Verträge können grundsätzlich mündlich geschlossen werden, sofern nicht im Gesetz eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Dies ist beispielsweise bei Kaufverträgen über Immobilien bzw. Eigentumswohnungen (notarielle Beurkundung) oder Verbraucher-Darlehensverträgen (Schriftform) der Fall. Bei größeren Anschaffungen wie beim Autokauf (egal ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen) ist es aber dennoch sinnvoll, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, um im Streitfall die getroffenen Absprachen beweisen zu können (z.B. Zusagen des Verkäufers, bestimmte Eigenschaften der Ware, Lieferzeitpunkt). Im Alltag schließen wir oft Verträge, ohne groß darüber nachzudenken, etwa wenn wir beim Bäcker Brot kaufen.
Vertragsfreiheit und gesetzliche Einschränkungen laut Vertragsrecht
Grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit, d.h. die Vertragspartner können im Prinzip alles regeln, was sie wollen. Allerdings gibt es Einschränkungen, etwa durch die gesetzlichen Regelungen zur AGB-Kontrolle, zum Verbraucherschutz und Diskriminierungsverbote. Oft lassen diese Regelungen aber immer noch einen gewissen Spielraum.
Beispiel Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler bzw. von privat:
Grundsätzlich gibt es nach dem Gesetz eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, d.h. der Verkäufer haftet 2 Jahre für Mängel am Fahrzeug, die bei Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer schon vorhanden waren. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kann diese Frist verkürzt bzw. Gewährleistungsrechte sogar ganz ausgeschlossen werden. Ein Händler darf die Frist auf 1 Jahr abkürzen, ein privater Anbieter die Gewährleistung sogar ganz ausschließen. Bei einer Garantie gibt es kaum gesetzliche Vorgaben, da die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers bzw. Verkäufers ist.
Gesetzliche Vorgaben
Für die wichtigsten Vertragstypen (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag) gibt es gesetzliche Regelungen (z.B. zu Mängeln und Gewährleistung, Schadensersatz, Kündigung, Abnahme). Daneben gibt es aber weitere Vertragsarten, die nicht gesetzlich geregelt sind. Sie sind oft Mischformen von anderen Vertragstypen, etwa der Leasingvertrag und der Franchisevertrag.
Gesetzliche Regelungen finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB).
Besonderheiten bei im Internet bzw. online geschlossenen Verträgen
Nahezu alle Verträge kann man nicht nur im Ladengeschäft vor Ort sondern auch online im Internet abschließen. Die Bandbreite reicht von Online-Shops und Internetplattformen wie ebay, Amazon, Zalando über reine Onlineshops bis hin zu den Online-Angeboten von „normalen“ Geschäften. Da der Käufer hier – anders als im Ladengeschäft – die Ware nicht vor sich sieht, die Ware nicht testen bzw. probieren kann und keinen direkten Ansprechpartner hat, dem er Fragen zur Ware stellen kann, sind hier Besonderheiten zu beachten. Dies gilt insbesondere für den wirksamen Abschluss des Vertrages (z.B. sog. Button-Lösung wie „kostenpflichtig bestellen“), die wirksame Einbeziehung von AGB und das im Regelfall bestehende Widerrufsrecht samt Widerrufsbelehrung. Daher wird diese Materie oft auch als Medienrecht bzw. Internetrecht oder IT-Recht bezeichnet.
Unser Leistungsangebot für Firmen im Vertragsrecht
Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen / KMU
Ob Sie ein Einzelunternehmen oder eine GmbH haben, einen Ein-Mann-Betrieb führen oder Mittelständler sind, wir bieten Ihnen einen Rund-um-Service.
Wir erstellen für Sie individuell angepasste Musterverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Lieferanten und Kunden (egal ob Unternehmenskunden (B2B-Bereich) oder Verbraucher (B2C-Bereich)) sowie Arbeitsverträge für Ihre Mitarbeiter. Alternativ überprüfen wir schon bestehende Muster bzw. Verträge und überarbeiten bzw. aktualisieren sie bei Bedarf. Auch Ihre Bestellformulare und Auftragsbestätigungen schauen wir uns gerne an, damit sie im Streitfall (auch vor Gericht) halten und Ihre Interessen bestmöglich absichern. Zahlen Ihre Kunden einmal nicht, übernehmen wir auch gerne das Inkasso. Auf Wunsch kommen wir für Besprechungen oder Schulungen natürlich auch zu Ihnen vor Ort in Ihren Betrieb.
Unser Leistungsangebot für Privatleute im Vertragsrecht
Wir überprüfen für Sie Verträge, etwa wenn Sie vom Notar den Entwurf für den Kaufvertrag über die Immobilie bzw. Eigentumswohnung bekommen haben, und erläutern Ihnen die einzelnen Klauseln. Wenn der Vertrag schon abgeschlossen worden ist, beantworten wir Ihre Fragen rund um den Vertrag und die einzelnen Klauseln. Gerne „übersetzen“ wir für Sie auch die oft beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB oder auch „Kleingedrucktes“ genannt). Wir prüfen, welche Ansprüche und Rechte Ihnen zustehen (etwa wenn die Ware nicht geliefert wird oder Mängel hat) und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche und Rechte durchzusetzen (etwa den Kaufpreis zurückzubekommen). Wenn der Vertragspartner Sie in Anspruch nimmt, helfen wir Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
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