Beim Urheberrecht geht es um den Schutz des geistigen Eigentums und um die Verwertung von Urheberrechten, insbesondere durch Lizenzverträge, in denen anderen gegen Zahlung einer Gebühr das Recht zur Nutzung des „Werkes“ eingeräumt wird. Wer widerrechtlich das Werk eines anderen nutzt, kann von diesem abgemahnt werden und sich schadensersatzpflichtig machen.

Wir unterstützen Sie im Bereich Urheberrecht:

  • bei Erhalt einer Abmahnung
  • wenn Ihre Rechte verletzt wurden
  • bei der Verwertung Ihrer Rechte (Lizenzvertrag, Franchisevertrag)

Aber auch bei allen anderen Fragen rund um das Thema Urheberrecht wie auch zu allen anderen Schutzrechten (Marke, Design) und Wettbewerbsverstößen beraten wir Sie gerne.

Urheberrecht Gesetzestext

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Lesen Sie hier mehr über Abmahnung wegen Filesharing und der Abmahngefahr für Vermieter bei Wohnungsanzeigen.

Erhalt einer Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, kontaktieren Sie bitte auf keinen Fall selbst die Abmahnanwälte, sondern kommen zu uns.

Wir prüfen die Abmahnung und besprechen mit Ihnen, wie wir gegen die Abmahnung – egal ob berechtigt oder unberechtigt – vorgehen können. Selbst wenn Sie tatsächlich – versehentlich – einen Rechtsverstoß begangen haben oder für Rechtsverstöße anderer haften (z.B. Kinder, Besucher), können wir meist zumindest den Schadensersatzbetrag nach unten verhandeln und einen guten Vergleich für Sie erzielen. Auch die von der Gegenseite vorgelegte – oft zu weit gefasste – Unterlassungserklärung modifizieren wir für Sie.

Da Abmahnanwälte oft sehr kurze Fristen setzen, rufen Sie uns bitte möglichst schnell an.

Eine Abmahnung kommt vor allem in Betracht bei:

  • der Verletzung von Urheberrechten (z.B. Filesharing [hier ein Artikel darüber], Verwendung von Fotos bei ebay), Markenrechten (z.B. Produktpiraterie) und anderen Rechten
  • Wettbewerbsverstößen
  • einem fehlerhaften oder unvollständigen Impressum
  • fehlerhaften Wohnungsanzeigen (z.B. fehlende Angaben wie Energieausweis)

Vor allem im Internet und den neuen Medien ist eine Rechtsverletzung schnell geschehen und einfach nachweisbar (daher oft als Internetrecht, Medienrecht oder IT-Recht bezeichnet).

Verletzung Ihrer Rechte

Sofern Rechte von Ihnen verletzt worden sind – etwa durch die Verwendung von Fotos, Bildern oder Texten bei ebay oder anderen Internetseiten ohne Ihr Einverständnis – mahnen wir für Sie den Verletzer ab und fordern ihn auf, ab sofort Ihre Fotos, Bilder bzw. Texte nicht mehr zu verwenden.

Bei Bedarf machen wir auch Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche geltend. Unter Umständen kommt auch die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung bei Gericht in Betracht.

Beratung zu Urheberrecht und anderen Schutzrechten

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und beraten Sie in Bezug auf den Schutz Ihrer Rechte (Anmeldung u. Anmeldeverfahren, Eintragungsverfahren und Voraussetzungen, Schutzbereich, Schutzdauer, Kosten).

Wenn Sie Ihre Rechte verwerten – also zu Geld machen – wollen, entwerfen wir für Sie einen Lizenzvertrag bzw. Franchisevertrag. Kontaktieren Sie uns einfach. 

Wir beraten Sie in Bezug auf mögliche Rechte an Ihrem Geistigen Eigentum. Hierzu zählen insbesondere:

  • Urheberrechte
  • Markenrechte
  • Designrechte (früher Geschmacksmuster)
  • Namensrechte
  • Patente bzw. Gebrauchsmuster (eine Art schnelles Patent)

Kontakt 

Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns und überzeugen sich von unserem Service.

Fax: 0711 / 7 22 34 39 – 1

Unsere Öffnungszeiten 

Montag bis Donnerstag
8.00 – 18.00 Uhr
Freitag
8.00 – 16.00 Uhr

oder nach Vereinbarung